Steuererklärung für Privatpersonen
Steuererklärung für Privatpersonen
Kosten Sie Ihre Steuererklärungen viel Zeit, Mühe und Ärger? Da können wir Ihnen helfen: Wir kennen die Zürcher Steuererklärung im Schlaf (diejenige anderer Kantone übrigens auch). Und wir haben auch einen guten Draht zur Steuerbehörde. Sie können davon profitieren, indem Sie Ihre Steuererklärung einfach uns überlassen. Mit allem, was dazugehört:
- Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie uns geben müssen.
- Falls nötig, beraten wir Sie über mögliche Steueroptimierungen.
- Wir füllen Ihre Steuererklärung aus. Sie müssen Sie nur noch unterschreiben!
- Wenn die Steuerbehörde zusätzliche Auskünfte verlangt, übernehmen wir das.
- Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei Verhandlungen mit der Steuerbehörde.
Ihre Vorteile
Von Anfang an korrekt ausgefüllte Steuererklärung
Keine vermeidbaren Steuerbelastungen
Keine rechtlichen Probleme wegen unsauberen Steuererklärungen
Ganz viel Zeitersparnis
Kein Nervenkrieg, keine schlaflosen Nächte
Was Sie dafür bezahlen
Kategorie | Richtpreis |
---|---|
Sehr einfache Steuererklärungen (z.B. Lehrlinge/Studenten) | CHF 60 |
Einfache Steuererklärungen (z.B. erwerbstätige Einzelpersonen) | CHF 80 |
Etwas kompliziertere Steuererklärungen (z.B. Verheiratete) | CHF 100 |
Komplexe Fälle (z.B. Liegenschaftseigentümer) | CHF 160 |
Die genannten Preise sind als Richtpreise zu verstehen. Unser Honorar hängt vom effektiven Aufwand ab.
Wie wir zusammenarbeiten
Sie haben einen direkten Draht zu uns: Wir kommunizieren ganz unkompliziert per Telefon oder E-Mail miteinander.
Im ersten Gespräch vereinbaren wir, wie Sie uns die Belege einreichen wollen. Am liebsten nehmen wir diese elektronisch entgegen: mit unserem Online-Formular oder per Mail. Dies erspart uns Arbeit und vermeidet Tippfehler.
Sie können uns Ihre Belege auch vorbeibringen oder per Post senden.
Von uns erhalten Sie die fixfertig ausgefüllte Steuererklärung zurück. Sie müssen sie nur noch unterschreiben und einsenden.
So einfach ist das.
Steuerlich relevante Belege
Hier können Sie nachschauen, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung benötigen. Klicken sie dazu einfach auf die Pfeile links, damit die Liste aufklappt. Keine Sorge: Sie müssen wahrscheinlich nur einen Teil dieser Belege beibringen. Wenn Sie zum Beispiel keine Liegenschaft besitzen, können Sie «Immobilienbesitz» überspringen. Ähnliches gilt für Erbschaften, Kinder und Schulden.
Alle Steuerpflichtigen
- Lohnausweis(e) von Haupt- und Nebenerwerbstätigkeiten
- Belege über Leistungen von Ausgleichs-, Arbeitslosenkassen inkl. Krankentaggeldern
- Belege über allfällige Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Belege über Kapitalleistungen aus Vorsorge (Pensionskassen, Lebensversicherungen, usw.)
Zusätzlich von selbständig Erwerbstätigen
- Erfolgsrechnung, Bilanz per 31.12.
- Erwerbsausfallentschädigungen (Krankentaggelder, IV-Zahlungen)
- Bescheinigung(en) über Einzahlungen in die 2. Säule oder Säule 3a
Zusätzlich von pensionierten Steuerpflichtigen
- Rentenausweis AHV/IV / Bescheinigung
- Rentenausweis Pensionskasse / Bescheinigung
- Rentenausweis allfällig weiterer Rentenbezüge (Leibrenten usw.)
- Belege über allfällige Beitragszahlungen an die AHV
- Steuerausweise
- Jahresendauszüge mit Verrechnungssteuerabrechnungen
- Zins- und Saldobescheinigungen aller Wertschriften und Guthaben (alle Bank- und Postkonto inkl. allfällige Darlehen) per 31.12. sowie den daraus erzielten Erträgen
- Belege über allfällige Lotteriegewinne o.ä.
- Insbesondere Zins- & Saldobescheinigungen von neu eröffneten bzw. saldierten Konten
- Bei Änderung gegenüber dem Vorjahr: Belege über den Steuerwert/Eigenmietwert der selbstbenutzten Liegenschaft(en) => Neubewertung der Liegenschaften
- Belege oder Aufstellung über Mietzinseinnahmen (Abrechnung Liegenschaftsverwaltung)
- Belege über die Liegenschaftsunterhaltskosten (werterhaltende Massnahmen =
Sanierungsmassnahmen (inkl. Gebäudeversich., Kaminfeger, Serviceabo etc.) - Angaben/Belege über den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften/Grundstücken in
anderen Kantonen oder im Ausland (inklusive Finanzierung)
- Aufstellung Ertrag/Steuerwert von umverteilten Erbschaften (mit Anteilsangabe)
- Angaben zum Auto: Marke, Anschaffungsjahr, Kaufpreis
- Bescheinigungen über Rückkaufswerte/Steuerwerte von Lebensversicherungen
- Übrige Vermögenswerte (wie Sammlungen, Kunstgegenstände, Boote usw.): allfälliger
Beleg über den Versicherungswert
- Belege Weiterbildungs-/Umschulungskosten sofern über CHF 500
- Bescheinigung Arbeitgeber über Notwendigkeit Benützung Privat-PW usw.
- Bescheinigungen für den Arbeitsweg (ÖV-Abos oder Autokilometer)
- Bescheinigung(en) über Einzahlungen in die Säule 3a
- Beleg über allfällige Einkaufsbeiträge in Pensionskassen
- Belege selbst bezahlter Krankheitskosten (Zahnarzt, Klinikaufenthalte / hohe
Selbstbehalte etc.)
- Angaben/Belege über tatsächlich eingegangene oder bezahlte Alimente bzw.
Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrenntlebenden Ehegatten - Belege über Kosten wegen Fremdbetreuung der eigenen Kinder
- Belege über Schulden per 31.12. (Darlehen, Hypotheken usw.) inkl. bezahlter
Schuldzinsen
- Belege über Parteispenden und gemeinnützige Zuwendungen