Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zürich Tax & Treuhand GmbH (AGB)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Zürich Tax & Treuhand GmbH für ihre Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen des Treuhänders gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und vom Treuhänder auszuführenden Tätigkeiten. Der Treuhänder (Zürich Tax & Treuhand GmbH) kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann Zürich Tax & Treuhand GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
Die Zürich Tax & Treuhand GmbH kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
3. Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig der Zürich Tax & Treuhand GmbH zu übermitteln. Die Zürich Tax & Treuhand GmbH darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden vom Zürich Tax & Treuhand GmbH nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
4. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Der Treuhänder trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Dem Treuhänder ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Zürich Tax & Treuhand GmbH kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Zürich Tax & Treuhand GmbHstellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
Zürich Tax & Treuhand GmbH kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
Übermittelt die Zürich Tax & Treuhand GmbH im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht die Zürich Tax & Treuhand GmbH für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Zürich Tax & Treuhand GmbH erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei demselben. Zürich Tax & Treuhand GmbH räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Treuhänders zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
Der Kunde darf die ihm vom Zürich Tax & Treuhand GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Verschwiegenheit
Die Zürich Tax & Treuhand GmbH ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Zürich Tax & Treuhand GmbH, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert Zürich Tax & Treuhand GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird in der Mandantenvertrag und individuell vereinbart und festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, so hält sich das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar an branchenübliche Honorarsätze. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Reisespesen gelten als Arbeitszeit.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die Zürich Tax & Treuhand GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Er kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, auf das von der Zürich Tax & Treuhand GmbH angegebenem Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30 (nach 30 und 60 Tagen) an. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 250.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.
8. Haftung
Der Zürich Tax & Treuhand GmbH steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Der Zürich Tax & Treuhand GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Zürich Tax & Treuhand GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
Der E-Mail-Verkehr von und mit der Zürich Tax & Treuhand GmbH erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die Zürich Tax & Treuhand GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen. Hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die Zürich Tax & Treuhand GmbH arbeitet.
Im Schadenfall ist die Haftung von der Zürich Tax & Treuhand GmbH auf die Höhe des einfachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt.
Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.
9. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle ihres Todes, der Verschollen Erklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch Zürich Tax & Treuhand GmbH oder die zuständigen Behörden
10. Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Zürich Tax & Treuhand GmbH dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen des Zürich Tax & Treuhand GmbH sind kostenpflichtig. Die Zürich Tax & Treuhand GmbH ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Zürich Tax & Treuhand GmbH stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.
11. Allgemeines
Diese AGB können vom Zürich Tax & Treuhand GmbH jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Zürich Tax & Treuhand GmbH.
Erfüllungsort ist der Sitz der Zürich Tax & Treuhand GmbH.
Stand: 17.06.22_V1